Der Arbeitskreis der LAK BW trifft sich am
01. August 2015
19. September 2015
28. November 2015 jeweils ab 11 h in Rottweil
Der Arbeitskreis der LAK BW trifft sich am
01. August 2015
19. September 2015
28. November 2015 jeweils ab 11 h in Rottweil
Synopse: „Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“ vom 25. Februar 2015
Von der GGUA sind in nächtelanger Kleinarbeit die zu erwartenden Änderungen im Aufenthaltsgesetz eingearbeitet, farblich gekennzeichnet und in eine lesbare Form gebracht worden. Weiterlesen
Mancher Bürger ist mit den Entscheidungen des Jobcenters nicht immer einverstanden und wünscht sich eine unabhängige Beratung. Mit der Einrichtung einer Ombudsstelle hat der Gemeinderat diesem Wunsch Rechnung getragen. Weiterlesen
10. Österreichische Armutskonferenz vom 24.02. – 25.02.2015
Zwei Vertreter von der Landesarmutskonferenz-Baden-Württemberg durften auf Kosten des Sozialministeriums an der 10. Österreichischen Armutskonferenz teilnehmen. Corinna war eine der Teilnehmerinnen und berichtet darüber. Das Motto dieser 2tägigen Konferenz, zu der sich ca. 300 Personen anmeldeten, lautete:
„Rückschritt, Fortschritt, Wechselschritt? 20 Jahre Armutspolitik und Politik gegen Armut“
10. Armutskonferenz in Österreich (Beitrag Corinna)
Weitere Informationen zu dieser Tagung finden Sie unter www.armutskonferenz.at
Mein persönlicher Eindruck der Armutskonferenz in Österreich (Corinna)
Vorlagebeschluss wegen Sanktionen zum BVerfG
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Das SG Gotha hat letzte Woche die SGB II-Sanktionspraxis dem BVerfG vorgelegt. Damit kommt nach 10 Jahren Hartz IV und regelmäßigen neuen Sanktions“rekorden“ weit oberhalb der Millionengrenze die SGB II-Sanktionspraxis vor das BVerfG.
Hartz IV Regelleistungen sind Armutssätze
Eine empirische Analyse zur Höhe einer sozialen Mindestsicherung in Deutschland, unter der Leitung des Wirtschaftswissenschaftlers und Publizisten Lutz Hausstein, hat in einer umfangreichen wissenschaftlichen Arbeit ermittelt, dass das absolute Minimum, um menschenwürdig leben zu können, bei 730 Euro pro Monat/Erwachsenen liegt. Zuzüglich müssten dann aber noch die regional differierenden Wohnkosten berechnet werden.
Laut Hausstein reicht der derzeitige Hartz IV Regelsatz mit 399 Euro gerade einmal knapp dafür aus, „die grundlegenden, physischen Lebensbedürfnisse abzudecken.“ Eine soziokulturelle Teilhabe am gemeinschaftlichen und gesellschaftlichen Leben muss entweder unter Verzicht an Lebensmitteln schmerzhaft erspart werden oder ist schlichtweg nicht möglich. Zu dieser Teilhabe gehört es, beispielsweise ins Kino oder Theater zu gehen, Geburtstage auszurichten oder regelmäßige Hobbys zu pflegen.
Die Hartz IV Sanktionen sind verfassungswidrig!
Ein Licht am Ende des Tunnels: Das Sozialgericht Gotha (15. Kammer) hat in einem aktuellen Urteil der Klage eines Hartz IV-Beziehers stattgegeben und die Sanktionen im Hartz IV System für verfassungswidrig beurteilt. „Die Klage wird an das Bundesverfassungsgericht geleitet“, sagte ein Prozessbeobachter. „Damit wird dem Bundesverfassungsgericht erstmals diese Frage von einem Sozialgericht vorgelegt“, sagte ein Sprecher des Gerichts. (Az: S 15 AS 5157/14)
Die Menschenwürde wird verletzt
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass bei einer Sanktion aufgrund der Nichteinhaltung eines Jobcenter-Termins oder bei abgelehnten Jobangeboten die Menschenwürde verletzt wird, wenn es im Nachfolgenden zu Leistungskürzungen kommt. Das Existenzminimum ist in der Verfassung verankert. Der Staat müsse demnach dafür Sorge leisten, dass das Existenzminimum zu jeder Zeit- also auch bei verpatzten Terminen oder abgelehnten Jobs- garantiert sei. Das gehöre zur Menschenwürde, die unantastbar sei, so das Gericht. Zudem sehen die Richter einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit. Weiterlesen