Mietpreisbremse gedeckelt

Mieterhöhungen werden in 44 Städten und Gemeinden gedeckelt

Die Landesregierung kommt bei dem Vorhaben, Wohnungen im Südwesten bezahlbar zu halten, einen weiteren Schritt voran. Künftig werden in 44 Städten und Gemeinden des Landes Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren gedeckelt. Andernorts dürfen Mieten im selben Zeitraum um 20 Prozent erhöht werden.

Das zweite wohnungspolitische Maßnahmenpaket sieht außerdem vor, dass in den 44 Kommunen die allgemeine Kündigungssperrfrist bei Umwandlungen von Wohnungen in Eigentumswohnungen von drei auf fünf Jahre verlängert wird.

„In einigen unserer Städte und Gemeinden ist Wohnraum knapp“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid. Gleichzeitig seien die Mieten in den vergangenen Jahren mancherorts deutlich angestiegen. „Wir tun alles dafür, dass sich die Menschen die Mieten in unserem Land noch leisten können.“

 Wohnungsmärkte sozialer gestalten

In einem attraktiven Bundesland wie Baden-Württemberg, in dem viele Menschen arbeiten und leben, sei die Wohnungspolitik besonders wichtig, betonte der Minister. „Mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, den Bestand an Wohnungen zu sichern und die Mieten bezahlbar zu halten – das sind die drei Säulen unserer Wohnungspolitik.“

Mit dem ersten wohnungspolitischen Maßnahmenpaket hat die Landesregierung den Kommunen 2013 die Möglichkeit gegeben, ihre Wohnungsmärkte sozialer zu gestalten. Bei Wohnungsmangel können sie ein sogenanntes Zweckentfremdungsverbot erlassen: Wohnungen können dann nur noch mit Genehmigung der Gemeinde in andere Zwecke überführt werden – also etwa in Büros oder Ferienwohnungen umgewandelt werden. Außerdem hat die Landesregierung den Gemeinden Instrumente in die Hand gegeben, um bei Umwandlungsspekulationen der Verdrängung von Mietern entgegenwirken können.

Mietpreisbremse kommt im Südwesten

Schmid wies darauf hin, dass auch die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg umgesetzt werde. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen Mieten bei Wiedervermietungen dann die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch höchstens zehn Prozent übersteigen. Insgesamt 68 Städte und Gemeinden hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft als mögliche Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt identifiziert.

Pressemitteilung Überblick: Wohnen – sozial und ökologisch

Interaktive Zwischenbilanz: Das macht die Landesregierung für bezahlbaren Wohnraum

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