– Familien zweiter Klasse: Kinderbonus nur mit Aufenthaltstatus – Grüne/B90 stellen neues Regelsatzkonzept vor – Rheinland-pfälzische Familienministerin für Anhebung von Hartz-IV-Sätzen – Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung wird verlängert – Jobcenter hebelt Anspruch auf Schulcomputer aus –
Nach Auffassung der Bundesregierung gibt es auch in Corona-Zeiten Kinder erster und zweiter Klasse. Denn der Kinderbonus in Höhe von 300 Euro (ausgezahlt in zwei Tranchen im September und Oktober 2020) wird nur an Familien ausgezahlt, die im Jahr 2020 auch für mindestens einen Monat Anspruch auf Kindergeld haben (Art. 1 Nr. 9 und Art. 9 des Gesetzentwurfs). Somit werden insbesondere Familien mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung von der Zahlung des Kinderbonus ausgeschlossen – unabhängig von ihrer vermuteten „Bleibeperspektive“. Auch Familien mit bestimmten humanitären Aufenthaltserlaubnissen und in bestimmten Fällen Unionsbürger*innen werden von der Zahlung ausgeschlossen, sofern sie nicht erwerbstätig sind. Unten gibt es dazu eine Übersicht. Weiterlesen