Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Reform nicht

Am 9.September 2014 hat das BVerfG über BVGden Vorlagebeschluss des SG Berlin vom 25.4.2012 entschieden.
Neben der schlechten Nachricht, dass das BVerfG SG Berlin nicht folgt, gibt es eine gute:
Es dürfte nun einen Anspruch auf einmalige Hilfen zB für die Anschaffung einer Waschmaschine oder eines Kühlschranks geben.
Das SG Berlin hatte entschieden, dass die neuen Regelbedarfe gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben, Weiterlesen