Regelbedarfsermittlungsgesetz – Sozialpolitik gegen Armut und Ausgrenzung

Liebe Freunde, Mitstreiter und Interessierte,

Letzte Woche hat Frau Nahles das Regelbedarfsermittlungsgesetz tachelesvorgelegt, darin wurde bei Alleinstehenden eine Regelbedarfserhöhung von 5 EUR bestimmt.
Diese Armutsregelsätze erfahren berechtigt- und richtigerweise heftige Kritik. So hat die Diakonie gemeinsam mit Dr. Irene Becker die Regelsatzberechnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Erwachsene durch  unsachgemäße Abzüge von Bedarfspositionen, die weder im Regelsatz enthalten, noch durch personenbezogene Sonderbedarfe abgedeckt sind, eine Kürzung von 147,36 € erfahren.
Die Berechnungen der Caritas kommen auf einen zusätzlichen Bedarf von 60 Euro im Monat.

 Der Zeitplan zum Regelbedarfsermittlungsgesetz sieht wie folgt aus:

Kabinett: 21.09.

Bundesrat mit Fristverkürzung auf drei Wochen

Bundestag: 1. Lesung am 10./11. November; 2. Lesung am 15./16. Dezember

Stellungnahmen dazu:

Diakonie_StN_Ref-E_ RBEG_160915

DCV_Position_RBEG_2016_final

 Kurzkommentar (Harald Thomé) dazu:  Diese Regelbedarfsfestsetzung ist eine Frechheit, sie ist Nahles´sches Regelsatzkleinrechnen um die Armutsbevölkerung weiterhin in prekäre Beschäftigung und in den Niedriglohn zu hungern. Das muss sich ändern und zwar nicht dadurch, dass die AFD gewählt wird, sondern indem die Betroffenen mal auf die Straße gehen und klarmachen, dass es reicht!