SGB II Gesetzentwurf sieht Pauschale für Heizkosten vor

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Anfang kommenden Jahres steigen die Regelsätze für das Arbeitslosengeld II. Allerdings ist die Erhöhung kaum spürbar. Alleinstehende bekommen dann ganze fünf Euro mehr im Monat, also 404 statt bislang 399 Euro. Paare erhalten pro Person 364 statt 360 Euro. Basis für die Berechnung des neuen Regelbedarfs ist eine mittlerweile sieben Jahre alte Einkommens- und Verbraucherstichprobe aus dem Jahr 2008.
Der ver.di-Bundeserwerbslosenausschuss kritisiert diese Berechnungsbasis. Denn als das Kabinett Ende September über die Anhebung entschieden hat, hatte das Statistische Bundesamt bereits die Einkommens- und Verbraucherstichprobe für das Jahr 2013 veröffentlicht. „Die Bundesregierung hat nach dem Gesetz die Pflicht, neu zu ermitteln, welcher Geldbetrag notwendig ist, um das Existenzminimum von Grundsicherungsberechtigten zu gewährleisten“, heißt es in einer Erklärung des Ausschusses. Auch der Bundesrat hätte vor seiner Zustimmung im Oktober noch eingreifen und die Berücksichtigung der neuen Stichprobe fordern können.
Zudem sei ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Juli 2014 bei der Neufestsetzung nicht berücksichtigt worden. Danach soll die Entwicklung der Strompreise zeitnah abgebildet werden. Außerdem hatte das Gericht vorgegeben, den Regelsatz für größere Anschaffung flexibler zu gestalten. Doch geschehen ist bislang nichts.
Vielmehr gibt es einen Referentenentwurf für weitere Änderungen im Sozialgesetzbuch II, also für den Bereich der Grundsicherung. Doch statt der von Bundessozialministerin Andrea Nahles, SPD, versprochenen Entschärfung von Sanktionen sind diese teilweise verschärft worden. Die Ministerin sei „gegenüber ihrem Koalitionspartner eingeknickt“, kritisieren die Erwerbslosen in ver.di.

Außerdem sieht der Entwurf, der noch in diesem Jahr beraten werden soll, vor, dass eine sogenannte Gesamtangemessenheitsgrenze eingeführt werden soll, die die Kosten für Miete, Betriebskosten und Heizung deckelt. Der Bundeserwerbslosenausschuss befürchtet, dass steigende Heiz- und hohe Mietkosten dazu führen, dass immer mehr Langzeiterwerbslose in Zukunft höhere Zuzahlungen leisten müssen.
Unterstützung bekommen sie unter anderem durch den Berliner Sozialrichter Udo Geiger. „Es gibt keinen Weg, einen abstrakten Angemessenheitswert für das Heizen, unabhängig vom konkreten Zustand der Wohnung und der Heizanlage zu bestimmen“, schreibt er in einem Handbuch zu den Kosten der Unterkunft. Hinzu komme, so die ver.di-Erwerbslosen, dass Haushalte, in denen kleine Kinder, Kranke oder alte Menschen leben, oft größere Wärmebedürfnisse haben, die mit einer Pauschale nicht mehr abgedeckt werden. „Eine Reform zu Gunsten der betroffenen Leistungsbezieher/innen sieht anders aus“, heißt es in der Erklärung.
Heike Langenberg  www.verdi-news.de