Sanktionen beim Arbeitslosengeld – Rechtsgrundlagen und Auswirkungen

Liebe Freunde, Mitstreiter und Interessierte,

am 03. April 2017 findet ein kostenloser Vortrag zum Thema „Sanktionen beim Arbeitslosengeld“ im Arbeitslosenzentrum Ludwigsburg, Hoferstraße 8 ab 18 Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Sowohl Bezieher von Arbeitslosengeld I als auch von Hartz-IV (Arbeitslosengeld II), die gegen bestimmte Pflichten verstoßen, müssen mit der Verhängung von Sanktionen (Strafmaßnahmen) rechnen. Sie richten sich nach der Art und Schwere der Pflichtverletzung, die dem Leistungsempfänger zur Last gelegt wird. Als Folge können sie zu Kürzungen des Arbeitslosengelds führen. Problematisch ist dies insbesondere bei Hartz-IV-Empfängern, denn bereits die geringste Kürzung der Leistungen setzt den Hilfebedürftigen unter das Existenzminimum.

Das Arbeitslosenzentrum Ludwigsburg e.V. bietet eine kostenlose Veranstaltung an, in der über die möglichen Ordnungswidrigkeiten, Sanktionsarten und deren Auswirkungen informiert wird. Außerdem wird erläutert, wie man sich gegen Sanktionen wehren kann und es wird auf die Thematik der Anwaltskosten sowie Prozesskostenhilfe eingegangen. Referenten sind Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator, und Anne Jeziorski, Sozialberaterin im Arbeitslosenzentrum Ludwigsburg.
Der kostenlose Vortrag findet statt am
Montag, 03. April 2017, um 18:00 Uhr,
im Arbeitslosenzentrum Ludwigsburg e.V., Hoferstraße 8.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Mit freundlichem Gruß

Anne Jeziorski

Flyer A4 Sanktionen bei ALG 03_04_2017