Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP): Begrüßung des Urteils zu Hartz-IV Sanktionen

Auch die Sanktionen bei unter 25-jährigen sind mit sofortiger Wirkung einzustellen

Pressemitteilung:

Karlsruhe, Göttingen. Das ABSP begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz-IV-Sanktionen, die fast 15-jährige Praxis der Sanktionen durch die Jobcenter ist verfassungswidrig! Dieses Urteil ist mit sofortiger Wirkung am Dienstag dieser Woche bereits in Kraft getreten. Zudem fordert das ABSP von Arbeitsminister Hubertus Heil sofort die Weisung zu erlassen, dass die Beschlüsse des Urteils sofort auch für unter 25-jährige Hartz IV-Bezieher_innen zugrunde gelegt werden und diese sofort nicht mehr zu hundert Prozent sanktioniert werden können.

Gemäß dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur gängigen restriktiven Sanktionspolitik ist die totale bzw. auch die 60-prozentige Entziehung des Hartz-IV-Regelsatzes (des „Existenzminimums“) verfassungswidrig. Menschenwürde ist ein Anspruch, der nicht von einer Gegenleistung abhängig ist, so das Bundesverfassungsgericht.
Gleichzeitig fordert das ABSP, dass Sanktionen in Form der Kürzung des „Existenzminimums“ vollkommen auszuschließen sind und dass der Hartz-IV-Regelsatz nicht länger so berechnet wird, dass er unter dem tatsächlichen Existenzminimum liegt.15 Jahre lang wurden entgegen der Verfassung hunderttausende Menschen in Armut und Elend gedrückt, als ob sie selber schuld an ihrer Erwerbslosigkeit wären und nicht die Arbeitgeber. Gemäß dem Anspruch auf Menschenwürde müssen daher auch die restriktiven Laufzeiten beim Arbeitslosengeld (ALG I) aufgehoben werden.

Pressekontakt:

Edgar Schu, Göttingen – edgar.schu@die-soziale-bewegung.de – Tel. 0179 6729724