Nahles legt SGB II Rechtsvereinfachungsentwurf dem Kabinett vor

Nahles hat den Kabinettsentwurf zum SGB II-Änderungs-Gesetz tachelesvorgelegt

Die Regierungspropaganda beginnt zu laufen, das 9. SGB II-Änderungs-Gesetz wird nun „Entbürokratisierung“ des Hartz IV Gesetztes genannt, mal gucken ob es noch den Arbeitstitel „SGB  II – Entbürokratisierungsgesetz“ erhält. Tatsächlich ist es aber in weiten Teilen ein das SGB II-Recht Verschärfungsgesetz. In einer Vielzahl von Stellen soll BSG –Rechtsprechung ausgehebelt werden, vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderungen werden nicht umgesetzt, in einer Reihe von Punkten soll durch spezielle Regelungen das allgemeine Sozialrecht für SGB II’er als nicht anzuwendendes Recht erklärt werden.

Daher der Hinweis: es handelt sich nicht um ein  Entbürokratisierungsgesetz, sondern um ein Gesetz mit dem das Sonder- und Entrechtungsrecht von SGB II’lern weiter verfeinert und ausgebaut werden soll.

Daher empfehle ich nochmal einen Blick auf die Tacheles Fachstellungnahme in der wir das weitgehend ausgearbeitet haben, diese gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_9._SGB_II-AEndG_V_-_12.11.2015__End.pdf

Hier ist nun der Kabinettsentwurf zum SGB II-ÄndG: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/2016-02-03_Kabinett_BMAS_SGB_II_Rechtsvereinfachung.pdf

Februar 2016- Erklärung BEA-Vorstand zu SGB II-Aenderungen