Sozialrechtliche Infos von Frieder Claus

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die Saarländische Armutskonferenz hat sich auch mit dem Thema SGB II und den Änderungen sowie dem Asylrecht beschäftigt. 

Sozialrechtliche Infos von Frieder Claus: Neue gesetzliche Regelungen ab Januar 2017
Der Kollege Frieder Claus von der  Unabhängigen Hartz-IV-Beratung, Heimstatt Esslingen, hat ein Änderungsblatt zusammengestellt.
Hierbei möchte ich zwei Dinge hervorheben:
a.) 
Unbilligkeitsverordnung bzgl. Zwangsverrentung, alles weitere hat Frieder dargestellt
und 2. geplante Änderungen beim Schonvermögen im SGB XII.
b.) Derzeit gilt ein Schonvermögen in der Sozialhilfe von 1.600 / 2.600 €, das soll einheitlich auf 5.000 € auf jeden SGB XII-Bezieher + 500 € für jede unterhaltene Person angehoben werden. DerBundestag hat das zuständige Ministerium (BMAS) per Entschließungsantrag aufgefordert, die Sätze entsprechend anzuheben.
Diese Entschließung ist von Frau Nahles
als zuständige Arbeitsministerin und Verordnungsgeber, bislang jedoch noch nicht umgesetzt worden.  Den Bundestags Entschließungsantrag vom 20.11.2016 gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/ dip21/btd/18/105/1810528.pdf , dort Ziff. III, Seite 5 +6
Hier geht es nun zum Papier von Frieder: http://www.harald- thome.de/media/files/Frieder- Claus-10.01.2017.pdf
Daher nochmal der deutliche Hinweis: derzeit gilt beim Schonvermögen im SGB XII weiterhin 1.600 / 2.600 €, wenn hier Änderungen eintreten, werde ich darüber informieren.

 
Der SGB II – Rechner ist völlig neu aufgesetzt worden und in der neuen Version hier zum Download erhältlich: http://tacheles-sozialhilfe. de/startseite/sgb-ii-rechner/ 
 

 

DPWV Arbeitshilfe: Grundlagen des Asylverfahrens
Dann möchte ich auf eine Arbeitshilfe des DPWV hinweisen. Ziel dieser Arbeitshilfe ist es, auf knappem Raum einen kompakten Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Asylverfahrens zu geben. Sie richtet sich an alle, die Flüchtlinge vor, während oder auch nach Abschluss des Asylverfahrens beraten. Ganz bewusst ist die Arbeitshilfe sehr praxisorientiert angelegt, mit zahlreichen konkreten Tipps für die Beratungspraxis. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Vermittlung der verfahrensrechtlichen Grundlagen.

Diese gibt es hier:http://www.migration. paritaet.org/start/ publikationen/http://www.migration.paritaet. org/start/publikationen/

 

 

Neue Weisung der BA im SGB II

Die BA hat neue Weisungen rausgeben, diesmal zu § 5 SGB II. Dabei geht es um die Ausführungen zu Folgen einer unzureichenden Mitwirkung gegenüber vorrangigen Sozialleistungsträgern und dass es ab 1.1.2017 keine Leistungen zur Eingliederung in Arbeit an oder für erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen gibt, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld haben.

Die Weisungen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/ sgb-ii—hinweise.html

 

 

Bundesverfassungsgericht nimmt den Vorlagebeschluss des SG Gotha an und prüft Sanktionen, Benennung von Tacheles als fachkundiger Dritten
Den ersten Vorlagebeschluss des SG Gotha hat das BVerfG aus formellen Gründen abgelehnt, danach hat das SG Gotha mit Datum vom 2 August 2016 seine verfassungsrechtlichen Zweifel zum zweiten Mal dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt.
Hier der Beschluss: http://tinyurl.com/z8vk5mb (entnommen aus Newsletter von Harald Thome)

PS: Termine und Infos die hier erscheinen sollen, sowie Ergänzungen Kritik und Anregungen bitte unter dem StichwortSAK-INFOS“ mitteilen! – DANKE! –

SAK im Internet: www.sakev02.wordpress.com

Viele Grüße : Manfred Klasen, SAK e.V., E-Mail: sak@freenet.de, Mobil: 01520-2533972