Unsere Erfahrungsberichte von LehrerInnen und aus den Netzwerken zeigen: In Corona Zeiten können 30% der Schüler nicht erreicht werden, u.a. weil sie die technischen Geräte und das ‚know-how‘ zur Anweendung und digitalen Vernetzung nicht besitzen.
Trotzdem behauptet die Agentur für Arbeit in einer schriftlichen Stellungnahme, der positive Beschluss des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 22. Mai 2020 in dem es um die Anerkennung eines Mehrbedarfs von Schülern für einen „internetfähigen Computer nebst Zubehör“ geht, beruhe auf fälschlichen Annahmen und Auffassungen des Gerichts. https://www.arbeitsagentur.de/wissensdatenbank-sgbii/21-algii-mehrbedarfe
Unter anderem schwadroniert die Agentur für Arbeit: „Anders als vom Lamdessozialgericht angenommen, sind internetfähige Computer (Hardware und Software) sowie Zubehör bereits im Regelbedarf berücksichtigt.“
Das stellt in doppelter Hinsicht einen regelrechten Skandal dar, denn:
- wie kommt eine Behörde überhaupt dazu, öffentlich den Beschluss eines Gerichts in Frage zu stellen, noch dazu fälschliche Annahmen zu vermuten? – Die Agentur für Arbeit untersteht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), somit der Legislative – und hat keinesfalls öffentlich eine Entscheidung der Justiz zu kritisieren! Die Gewaltenteilung ist aufgrund unserer Geschichte als hohes Gut im Grundgesetz verankert!
- deren Behauptung, – internetfähige Computer (Hardware und Software) sowie Zubehör wären bereits im Regelbedarf berücksichtigt – ist eine Farce und ein Schlag ins Gesicht eines jeden Schülers, der/die in Pandemie-Zeiten von jeglichen Schul- und Bildungsangeboten buchstäblich abgehängt ist! Das Geld aus dem sowieso viel zu niedrigen Regelsatz müsste jahrelang angespart werden, um einen Computer anschaffen zu können.